THERAPIE

Psych. Psychotherapeuten: Dagmar Rudzinski (TP) und Herbert Rudzinski (TP)  

Machmal laufen die Dinge im Leben nicht so, wie man es gerne hätte. Und Coaching greift vielleicht zu kurz.

Um herauszufinden, ob eine Therapie für Sie das Richtige ist, vereinbaren wir in einem ersten Schritt einen Sprechstundentermin.

Hier schauen wir was Sie brauchen und wie wir Ihnen helfen können. Manchmal ist keine Therapie indiziert, manchmal braucht es vielleicht vor dem Therapieprozess einen Klinikaufenthalt.

Das Wichtigste ist natürlich,  dass die Beziehung zwischen Therapeut/In und Patient/In stimmen muss. In einem ca. 50-minütigen Gespräch können wir Ihr Anliegen erörtern und Sie sich hinsichtlich der Therapiemöglichkeiten und -erforderlichkeiten detailliert beraten. Nach zwei weiteren Sprechstunden, werden nach Bedarf 2-4 probatorischen Sitzungen durchgeführt, die dazu dienen, sich besser kennen zulernen und eine genauere Diagnose und Therapieindikation zu erstellen. Danach entscheiden wir über eine gemeinsame therapeutische Zusammenarbeit.

Meist zeigt sich in diesen Sitzungen auch schon, ob sich voraussichtlich die notwendige vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und dem Therapeuten einstellen wird, die für den Behandlungserfolg sehr bedeutsam ist. In der Regel findet dann über einen gewissen Zeitraum hinweg wöchentlich eine Therapiesitzung (50 Min.) statt. Unter Umständen kann es sich als notwendig erweisen, die Häufigkeit der Therapiesitzungen nach Behandlungsverlauf zu variieren.

Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen wollen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Telefonisch erreichbar sind wir immer Freitags von 10.30 bis 12.00 Uhr. 

Wir arbeiten auf Basis der tiefenpsychologischen Therapie, biografie-orientiert.

Seit 2017 hat sich das Prozedere der Therapieanbahnung verändert und verläuft in mehreren Schritten:  (Stunde = 50 Minuten) 

Überblick: 

1.) 2-3 Sprechstunden = Analyse des jeweiligen Bedarf und der Möglichkeiten 

2.) 2-4 Probatorische Sitzungen zum gegenseitigen kennenlernen, Thematische Behandlungsklärung...danach Einleitung einer Therapie

3.) Kurzzeittherapie 1 (KZT)  = 12 Stunden kann verlängert werden auf

4.) KZT 2 = 12 Stunden je nach Krankheits- und Symptomlast muss dann eine Langzeittherapie beantragt werden, die per Antrag und anonymer Stellungnahme des Therapeuten bei der Kasse oder Versicherung per Gutachterverfahren beantragt wird.

Daraus ergibt sich nach Genehmigung Schritt 5 

5.) Die Langzeittherapie von weiteren 40 Stunden 

Therapie ist dann am wirksamsten, wenn Sie sich selber, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten einlassen und aktiv mitarbeiten.

Vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin mit uns.

Sprechstunde: Freitags 10:30 - 12:00, Tel: 0381.3754998